Der Beschuldigte hat sich im Wissen um den geplanten Fahrrad-Diebstahl zusammen mit dem unbekannten Mittäter nach Q._____ begeben. Der Beschuldigte wirkte während der gesamten Tat bewusst mit dem unbekannten Mittäter zusammen. Er wollte sich zusammen mit dem unbekannten Mittäter, durch Aufbrechen des Fahrradgeschäfts und Entwendung der Fahrräder nach erfolgtem Einstieg, unrechtmässig bereichern. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau fällte am 19. August 2022 folgendes Urteil: