Der Beschuldigte begab sich am 11. März 2022 zusammen mit einem bislang unbekannten Mittäter im vom Beschuldigten verwendeten PW AG […] nach Q._____, um dort aus dem Fahrradgeschäft B._____ neuwertige Fahrräder zu entwenden. Der Beschuldigte und der unbekannte Mittäter kontrollierten zuerst die Türe und als sie sich unbeobachtet fühlten, begann der unbekannte Mittäter die Eingangstüre zum Fahrradgeschäft mit einem Brecheisen zu öffnen. Beim Aufbruch der Eingangstüre wurde diese beschädigt. Danach betrat der unbekannte Mittäter das Fahrradgeschäft und begann ein Fahrrad nach dem anderen heraus zu tragen.