Für erbrachte Leistungen bis zum 31. Dezember 2023 findet hingegen noch der (alte) Mehrwertsteuersatz von 7.7 % Anwendung. Für die Urteilsnachbesprechung ist ihr eine Entschädigung für einen Dolmetscher von Fr. 150.00 zu entrichten. Dies ergibt eine gerundete Entschädigung von Fr. 4'700.00. Diese Entschädigung ist – ohne die Dolmetscherkosten von Fr. 284.50 – zur Hälfte vom Beschuldigten zurückzufordern, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).