__ sind mittlerweile mehrheitlich verheilt, er hat jedoch nach wie vor Knieprobleme und unterzieht sich weiterhin einer sogenannten Elektrokonvulsionstherapie («EKT»), um die Geschehnisse zu vergessen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8 f.). A._____ hat schlüssig und nachvollziehbar ausgeführt, dass er aufgrund des Vorfalls Angstzustände und Albträume gehabt habe und auch heute noch habe und sich deshalb auch nach wie vor in psychologischer Behandlung befinde, wo er versuche, das Geschehene zu verarbeiten. Aus Angst, den drei Beschuldigten in Aarau zu begegnen, sei er auch von Aarau weggezogen (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 8 f.).