Ein aktuelles Engagement in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in der Schweiz ist nicht ersichtlich. Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich insgesamt als mangelhaft: Er ist seit seiner Einreise zwar immer wieder einer (unqualifizierten) Arbeit nachgegangen, verfügt aber nicht über eine Festanstellung, was mitunter auf seine mangelnden sprachlichen Fähigkeiten zurückzuführen sein dürfte. Seit 2023 und im Zeitpunkt der Berufungsverhandlung arbeitete er wohl in der Logistik (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 27 f.). Er hoffte, bald einen festen Arbeitsvertrag zu erhalten (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 28). Sein Vorgesetzter