Eine mündliche Eröffnung oder schriftliche Eröffnung im Dispositiv ist jedoch nicht erfolgt und bis zum Vorliegen des begründeten Urteils hat es knapp zwölf Monate gedauert. Es ist bei einer Gesamtbetrachtung von einer nicht mehr leichten, jedoch auch noch nicht sehr schweren Verletzung des Beschleunigungsgebots im Berufungsverfahren auszugehen.