Der Beschuldigte und die Mitbeschuldigten D._____ und B._____ haben ihr Vorgehen zwar nicht von langer Hand geplant, sondern – nachdem sie mit A._____ zuerst verbal aneinandergeraten sind – aus der zunehmend eskalierenden Situation heraus gehandelt. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass der Beschuldigte und die Mitbeschuldigten D._____ und B._____ in - 20 -