_ beschrieb die Intensität der Faustschläge als extrem, die Beschuldigten hätten voll auf A._____ eingeschlagen und eingetreten (UA act. 317), resp. als «brutal» (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 7). Auf Nachfrage der Vorinstanz hin schätzte der Zeuge J._____ die Intensität der Fusstritte auf einer Skala von 1 bis 10 auf 8 ein (UA act. 351). Die Zeugin K._____ schätzte die Intensität der Schläge und Tritte auf einer Skala von 1 bis 10 gar auf 9 ein (UA act. 326).