Auch wenn die Auseinandersetzung mit A._____ nicht zum vornherein geplant war, zeigt sich aufgrund des Ablaufs und der erstellten Handlungen des Beschuldigten und der beiden Mitbeschuldigten D._____ und B._____, dass diese nicht einfach unabhängig voneinander agiert haben, sondern den sich stets steigernden Konflikt letztlich ganz bewusst gemeinsam gegen A._____ ausgetragen haben, so dass alle Beschuldigten als Hauptbeteiligte und damit Mittäter anzusehen sind: Der Beschuldigte teilte zusammen mit den Mitbeschuldigten B._____ und D._____ wechselseitig Schläge gegen A.