Allgemein ist die Version des Beschuldigten, ein einzelner Fremder habe ihn und die beiden Beschuldigten aus dem Nichts und grundlos angegriffen, nicht glaubhaft. Auf die wiederholt widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten kann nicht abgestellt werden. 1.3.3.6. Nach dem Gesagten ist in sachverhaltlicher Hinsicht erstellt, dass es zwischen dem Beschuldigten, den beiden Mitbeschuldigten D._____ und B._____ sowie A._____ zu einer gegenseitigen, wechselseitigen Auseinandersetzung gekommen ist, bei der der Beschuldigte aktiv mitgewirkt hat, indem er A._____ geschlagen und im Verlauf der - 16 -