Anlässlich der Hauptverhandlung sagte der Beschuldigte aus, A._____ habe ihn am Fuss gepackt, worauf er zu Boden gefallen sei (VA act. 502). In der delegierten Einvernahme schilderte der Beschuldigte, ein Kollege von ihm habe versucht, auf A._____ einzuschlagen (UA act. 263), wohingegen er anlässlich der Hauptverhandlung ausführte, er habe nicht beobachten können, was die anderen gemacht hätten (VA act. 503). Auf die Frage, ob er A._____ im Rahmen der Auseinandersetzung ebenfalls geschlagen habe, antwortet der Beschuldigte widersprüchlich. Zunächst sagte er aus, dass es durchaus denkbar sei, dass A._____ ein paar Schläge von ihm und den beiden Mitbeschuldigten bekommen hätte (UA act. 269).