1.3.3.5. Die Aussagen des Beschuldigten erweisen sich hingegen sowohl in Bezug auf seine Handlungen als auch seine Rolle während der Auseinandersetzung als widersprüchlich, weshalb nicht darauf abgestellt werden kann - 15 - bzw. seine verharmlosenden oder ihn als Täter ausschliessenden Aussagen als Schutzbehauptungen zu qualifizieren sind.