A._____ hat mehrere Verletzungen im Kopfbereich (Blutergüsse, Weichteilschwellungen und Schürfkomponenten an der Stirn, Druckschmerzhaftigkeit an der gesamten Kopfhaut, Bluterguss am Nasenrücken) und mehrere Verletzungen im Mundbereich (Schleimhautverletzungen an der Unterlippeninnenseite, Schwellungen und braune Verfärbungen am Zahnfleisch, im Unterkiefer und Druckschmerzhaftigkeit) erlitten. Zudem war seine Zahnprothese nach der Auseinandersetzung defekt (UA act. 163). Diese Verletzungen, die sich A._____ nicht selbst beigebracht hat, lassen sich gestützt auf das medizinische Gutachten «plausibel durch mehrere Faustschläge und/oder Fusstritte gegen den Kopf erklären» (UA act. 164),