Beschuldigten und den Mitbeschuldigten B._____) miteinander verwechselt hat. Das ist denn auch umso verständlicher, zumal sie wahnsinnig im Stress gewesen sei, ihre Kinder geweint hätten und sie vom Mitbeschuldigten D._____ bedroht worden sei (vorinstanzliches Protokoll der Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 16). Dass die Zeugin K._____ aussagte, den Mitbeschuldigten D._____ nicht schlagen gesehen zu haben (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 18 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 18) bzw. dass einer auf A._____ gewesen sei, der andere getreten habe und D.___