Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5 ff.). Als er den zwei bzw. drei Beschuldigten an der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022 bzw. der Berufungsverhandlung gegenüberstand, identifizierte er den Beschuldigten als denjenigen, der sich auf ihn gesetzt und ihn festgehalten habe, als er am Boden gelegen habe (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 23 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5-7). Die Mitbeschuldigten D._____ und B._____ hätten gegen seinen Oberkörper, die Beine und den Kopf getreten (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 23 f., wonach ihn beide gegen den Kopf getreten hätten;