1.3.3.2. Damit übereinstimmend sagte A._____ schlüssig und nachvollziehbar aus, dass er während der Auseinandersetzung vom Beschuldigten und den beiden Mitbeschuldigten mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und, als er am Boden gelegen und eine Person ihn festgehalten habe, auch mit den Füssen gegen den Kopf, den Oberkörper und gegen die Beine getreten worden sei (UA act. 301, 303; Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 21 und 24; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5 ff.).