verknüpfen, wonach es beim E._____ Shop angefangen habe, sich danach zur Statue und schliesslich weiter zum F._____ Shop verlagert habe (UA act. 315, 350 und 355). Dabei gab der Zeuge J._____ seine eigenen psychischen Vorgänge wieder. Er sei im Schockzustand gewesen und habe Herzrasen gehabt. Dadurch habe er vergessen den Knopf für die Aufnahme zu drücken (UA act. 354). In dieser Hinsicht machte er sich denn auch Selbstvorwürfe, weil er es nicht geschafft habe, die Auseinandersetzung zu filmen, obwohl es – seiner Ansicht nach – seine Aufgabe gewesen wäre (UA act. 354 f.). Nicht zuletzt äusserte er sich, wenn er etwas nicht (mehr) wusste. Alsdann ist kein Motiv des Zeugen J.___