Der Zeuge J._____ schilderte den Vorfall vor allem in den zwei tatnächsten Einvernahmen detailliert. Er konnte Nebensächlichkeiten schildern. Die Gruppe sei beim Schild des E._____ Shops gestanden (UA act. 314) oder dass er die Kinder habe weinen hören (UA act. 356). Zudem war es ihm möglich, die Auseinandersetzung mit den örtlichen Verhältnissen zu - 11 -