__ und B._____ mehrfach den Zivil- und Strafkläger, wobei jeder von ihnen auf einer Seite des Zivil- und Strafklägers stand. D._____ trat den Zivil- und Strafkläger mehrfach mit den Füssen und zielte dabei gegen den Kopf und Oberkörper des Zivil- und Strafklägers. Seine Kickbewegungen erfolgten einmal mit links und einmal mit rechts. Zudem trat er auch von oben nach unten auf ihn ein. Er schlug mit dem Fuss wie mit einem Hammer auf den Zivil- und Strafkläger ein und trat ihn mit dem Fuss auf die linke Seite des -3-