Am 04.04.2020, kurz vor Mitternacht, waren D._____ (sep. Anklage), der Beschuldigte und B._____ (sep. Anklage) in alkoholisiertem Zustand in Aarau unterwegs und unterhielten sich lautstark. Der Zivil- und Strafkläger (sep. Anklage), welcher an der Q-Strasse wohnte, forderte sie vom Küchenfenster aus auf, wegzugehen, da seine Kinder nicht schlafen könnten. Da es nicht ruhiger wurde ging der Zivil- und Strafkläger zum Beschuldigten, D._____ und B._____, welche sich vor dem E._____ Shop aufhielten, und sagte ihnen, dass sie leiser sein sollten.