Die Oberstaatsanwaltschaft erhob am 17. Februar 2022 Beschwerde beim Bundesgericht gegen das Urteil des Obergerichts vom 13. Januar 2022. Das Urteil des Bundesgerichts erging am 29. November 2023. Mithin dauerte das bundesgerichtliche Verfahren rund 1 ¾ Jahre und das obergerichtliche Verfahren nach Rückweisung knapp 1 Jahr. Die gesamte Verfahrensdauer betrug etwas mehr als 6 Jahre, was als zu lange erscheint. Es liegt eine nicht mehr bloss leichte, jedoch auch noch keine schwere Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Sie ist im Urteilsdispositiv festzustellen und ihr ist mit einer Strafreduktion von 2 Monaten Rechnung zu tragen.