Vielmehr hat er erneut einschlägig delinquiert. Zwar sind seit der Tatbegehung (2016 bis 2018) keine weiteren einschlägigen Sexualdelikte bekannt bzw. keine diesbezüglichen Strafverfahren mehr eröffnet worden (Stellungnahme vom 16. Februar 2024 S. 6), hingegen ist festzuhalten, dass der Beschuldigte noch während dem Bundesgerichtsverfahren erneut – wenn auch nicht einschlägig – straffällig wurde und mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 29. September 2023 wegen Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung gemäss Art. 97 Abs. 1 lit.