Beschuldigte noch während der Probezeit begangen. Offensichtlich hat das damalige Strafverfahren und die Verurteilung zu einer hohen bedingten Geldstrafe von Fr. 18'000.00 beim Beschuldigten trotz Ausfällung einer Verbindungsbusse von Fr. 3'600.00 kein Umdenken bewirken können. Vielmehr hat er erneut einschlägig delinquiert.