1. Das Obergericht sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 13. Januar 2022 von den Vorwürfen der Tätlichkeiten, der mehrfachen versuchten Drohung und der mehrfachen Nötigung frei und verurteilte ihn wegen mehrfacher Schändung, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, Pornografie, mehrfacher sexueller Belästigung sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, Probezeit vier Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe, und widerrief den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 23. November 2015 bedingt