4. [in Rechtskraft erwachsen] Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB lebenslänglich jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst, verboten. 5. [in Rechtskraft erwachsen] Vom Beschuldigten ist in Anwendung von Art. 257 lit. b StPO ein Wangenschleimhautabstrich zu nehmen und ein DNA-Profil zu erstellen. 6.[in Rechtskraft erwachsen] Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - PC Bigtower mit M.2-Speicher Samsung (Datenträger 2021-036-01-01). Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.