Je schwerer die möglichen Rechtsgüterverletzungen sind, desto niedriger sind die Anforderungen an die in Kauf zu nehmende Rückfallgefahr (Urteil des Bundesgerichts 6B_1384/2021 vom 29. August 2023 E. 1.6.2. mit Hinweisen). Auch wenn - 11 -