Demgegenüber führte er anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass die bedingte Geldstrafe keine ausreichende Warnwirkung auf ihn gehabt habe und er erst in Anbetracht der ausgesprochenen Freiheitsstrafe sowie der drohenden Landesverweisung begriffen habe, dass er dies nicht mehr machen dürfe (Protokoll Berufungsverhandlung S. 10 ff.). Das erneute gleichartige Vorgehen in höherer Intensität deutet auf eine erhebliche Gleichgültigkeit und fehlenden Respekt gegenüber den geschützten Rechtsgütern sowie der Schweizer Werte- und Rechtsordnung hin.