Das Erstellen dieser Pornografie erfolgte damit in einem Alter der Mädchen, in welchem die spätere ungestörte sexuelle Entwicklung besonders stark gefährdet wird, und auf eine Art und Weise, die besonders gravierend auf die Entwicklung des Kindes einwirken kann. Der Beschuldigte hat mit seinem Handeln dazu beigetragen, dass die Nachfrage und damit mittelbar die Produktion solcher Pornografie aufrechterhalten wird, weshalb von einer erheblichen Schwere der Straftat auszugehen ist, die zu einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Gesundheit führt. Es ist dem Beschuldigten somit nicht zu folgen, wenn er ausführt, die Intensität seiner Verwirklichung von Art.