erheblichem Masse gegen die schweizerische Rechtsordnung verstossen. Es handelt sich bei einer Gesamtbetrachtung um erhebliche Straftaten, welche gegen ein hochwertiges Rechtsgut gerichtet waren (vgl. BGE 149 IV 161 betr. Tätigkeitsverbot, wo es um 150 hartpornografische Bild- und Videodateien gegangen ist, und Urteile des Bundesgerichts 6B_860/2023 vom 12. September 2023 E. 1.6.2 und 7B_17/2021 vom 2. Oktober 2023 -8-