Sodann ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch mit einem deutschen Einkommen seine Familie in Thailand weiterhin finanziell unterstützen kann, zumal die Lebenshaltungskosten in Thailand deutlich niedriger sind. Da auch in Deutschland ein soziales Netz existiert, ist dem Beschuldigten auch zu widersprechen, wenn er ausführt, er würde im Falle einer Ausweisung nach Deutschland keine Unterstützung erhalten und obdachlos werden. Insgesamt erlauben ihm seine Ausbildung, sein Alter, seine Sprache und seine gute Gesundheit (Protokoll Berufungsverhandlung S. 7 ff.), sich in seinem Heimatland schnell wieder zu integrieren.