Dass die Wirtschaftslage in Deutschland allenfalls schwieriger sein könnte als in der Schweiz, vermag die Landesverweisung nicht zu verhindern (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2019 vom 28. Januar 2020 E. 3.4.2). Dies gilt auch für die Befürchtung, dass er in Deutschland einen geringeren Verdienst erzielen werde. Sodann ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte auch mit einem deutschen Einkommen seine Familie in Thailand weiterhin finanziell unterstützen kann, zumal die Lebenshaltungskosten in Thailand deutlich niedriger sind.