Seine Frau sei im Jahr 2021 zu ihm in die Gemeinde R._____, seinem damaligen Wohnort, gezogen, mit der Absicht, hier den Lebensunterhalt zu verdienen und später auch gemeinsam mit der Tochter, welche vorübergehend in Thailand bei den Grosseltern geblieben sei, zu leben. Sie sei dann erneut schwanger geworden und habe selbstständig entschieden, dass sie aufgrund der Betreuungssituation nach Thailand zurückwolle. Seine Frau und die Kinder besuche er nun zwei bis dreimal jährlich in Thailand. Zudem kommuniziere er mit ihnen mehrmals täglich über Videoanrufe. Er habe zu ihnen ein gutes Verhältnis (UA act. 117, GA act. 149 ff., Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 ff., eGeres Auszug).