gezogen zu sein, da seine vorherige Wohnung für ihn alleine zu gross gewesen sei. Er und sein Bruder würden sich nun die Miete teilen, so könnten sie sich diese leisten (Protokoll Berufungsverhandlung S. 2 ff.). Damit ist der gemeinsame Haushalt insbesondere aus pragmatischen bzw. finanziellen Gründen entstanden und deutet nicht auf eine besonders schützenswerte Bindung hin. Damit wäre es als Folge der Landesverweisung auch hinzunehmen, dass D._____ allenfalls eine neue Wohnung suchen müsste, sofern die Mietkosten seine finanziellen Mittel übersteigen würden.