2.3. Der heute 58 Jahre alte Beschuldigte wurde in Deutschland geboren und ist vor rund 15 Jahren im Hinblick auf seinen Stellenantritt bei der B._____ AG am 1. April 2009 in die Schweiz eingereist (Protokoll Berufungsverhandlung S. 6 ff.). Am 1. September 2020 wurde ihm die Niederlassungsbewilligung erteilt (MIKA-Akten S. 21). Im Zeitraum der Begehung der Katalogtat (14. Februar 2021 bis 15. März 2021) lebte er seit rund 12 Jahren in der Schweiz. Er hat seine gesamten Kindheits- und Jugendjahre sowie einen Grossteil seines Erwachsenenlebens in seiner Heimat Deutschland verbracht. Sein Lebensmittelpunkt liegt heute in der Schweiz.