10. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten Dominic Frey, Rechtsanwalt, Aarau, die richterlich auf CHF 6'629.05 (inkl. MWSt von CHF 473.95) festgesetzte Entschädigung auszurichten. Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt vom kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 21. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte, es sei von einer Landesverweisung abzusehen. 3.2. Die Berufungsverhandlung fand am 22. März 2024 statt.