Gegenstand Pornografie; Landesverweisung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau erhob am 20. September 2022 Anklage gegen den Beschuldigten wegen mehrfacher, teilweise versuchter Pornografie im Sinne von Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB und Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg fällte am 5. Juni 2023 folgendes Urteil: 1. Der Beschuldigte ist schuldig - der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 2 StGB; - der mehrfachen Pornografie zum Eigenkonsum gemäss Art. 197 Abs. 5 Satz 2 StGB.