3.2. Der amtliche Verteidiger des Beschuldigten wurde für das obergerichtliche Verfahren mit Urteil des Obergerichts vom 17. August 2022 mit Fr. 4'551.30 entschädigt und es wurde angeordnet, dass diese Entschädigung vom Beschuldigten zu ¾ zurückgefordert werde, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. Da das Urteil des Obergerichts vom 17. August 2022 keine Änderung erfährt, bleibt es dabei.