3. 3.1. Dem Beschuldigten wurden die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 4'000.00 mit Urteil des Obergerichts vom 17. August 2022 zu ¾ mit Fr. 3'000.00 auferlegt. Da das Urteil des Obergerichts vom 17. August 2022 keine Änderung erfährt, bleibt es dabei. Für das Berufungsverfahren nach Rückweisung durch das Bundesgericht sind keine zusätzlichen Verfahrenskosten zu erheben.