Mit E-Mail vom 20. April 2022 wurde dem Obergericht mitgeteilt, dass der Beschuldigte positiv auf Kokain getestet worden sei und über einen Rückfall berichtet habe (Gerichtsakten SST.2022.42 [GA] act. 54). 2.3.2. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 16. September 2024 hat der Beschuldigte ausgesagt, dass er – entgegen seiner früheren Beteuerungen – nach dem Urteil des Obergerichts vom 17. August 2022 seine Motivation verloren und die Lehre als Maurer im zweiten Lehrjahr abgebrochen habe. Er habe im Jahr 2023 während zwei oder drei Monaten temporär gearbeitet und habe sich, nachdem er sich Ende 2023 psychisch wieder gefangen -6-