63 StGB mit stationärer Einleitung empfohlen. Das Setting könne relativ schnell gelockert werden, um dem Beschuldigten eben auch Gelegenheit zu geben, in «Freiheit» Situationen zu prüfen, Risikosituationen zu erkennen und entsprechend Strategien zu entwickeln (UA act. 3/E1.122). Eine ambulante Behandlung könne gemäss Dr. med. B._____ grundsätzlich auch während des Strafvollzugs stattfinden. Allerdings sei eine solche dann weniger intensiv und der Beschuldigte sei nicht den gleichen Risikosituationen ausgesetzt wie in Freiheit und könne somit auch den Umfang damit weniger gut lernen (UA act. 3/E1.128).