2.3. 2.3.1. Dr. med. B._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, diagnostizierte im Gutachten vom 22. Dezember 2020 beim Beschuldigten eine Störung durch psychotrope Substanzen, Abhängigkeit von Kokain und Alkohol (ICD-10 F14.2 und F10.2) (Untersuchungsakten [UA] Ordner 3 act. E1.119 [nachfolgend: UA act. 3/E1.119]) und erachtete ihn deshalb als massnahmenbedürftig (UA act. 3/E1.121). Aus forensisch-psychiatrischer Sicht werde eine ambulante Massnahme nach Art. 63 StGB mit stationärer Einleitung empfohlen.