Die Staatsanwaltschaft spricht sich demgegenüber für die Anordnung einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme aus, da eine solche grundsätzlich möglich und ein solches Setting mit Blick auf die Rückfälle des Beschuldigten hinsichtlich des Kokainkonsums auch nötig sei (Stellungnahme vom 22. Januar 2024; Plädoyer Berufungsverhandlung vom 16. September 2024).