Es sprach ihn hingegen der versuchten vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der mehrfachen Beschimpfung und des mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren sowie einer unbedingten Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 (unter Einbezug des Widerrufs von 30 Tagessätzen Geldstrafe gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel- Landschaft vom 28. März 2018) und zu einer Busse von Fr. 400.00.