1. Mit Urteil SST.2022.42 vom 17. August 2022 sprach das Obergericht den Beschuldigten von den Vorwürfen der Gefährdung des Lebens, der einfachen Körperverletzung, der Drohung und des Hausfriedensbruchs frei. Es sprach ihn hingegen der versuchten vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen einfachen Körperverletzung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs, des betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen versuchten Nötigung, der mehrfachen Beschimpfung und des mehrfachen Konsums von Betäubungsmitteln schuldig.