Seit der ausgestellten Ordnungsbusse am 22. Februar 2019 sind mittlerweile mehr als 6 Jahre vergangen. Diese Verfahrensdauer ist – auch wenn sich eine gewisse Verfahrensverzögerung aus der rechtshilfeweisen Zustellung ergeben hat – sehr lange. Es liegt eine nicht mehr bloss leichte – aber auch noch keine schwere – Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Sie ist im Urteilsdispositiv festzustellen und ihr ist mit einer Strafreduktion der Busse von Fr. 40.00 auf eine Busse von Fr. 30.00 Rechnung zu tragen.