Im Verfahren vor Bundesgericht wurde vom Beschuldigten eine Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend gemacht. Das Bundesgericht hat eine solche u.a. wegen Verzögerungen durch die französischen Behörden verneint. Bereits aufgrund der Bindungswirkung des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheides kann einzig die Zeit danach oder die gesamte Verfahrensdauer für die Beurteilung berücksichtigt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1478/2021 vom 4. November 2022 E. 3.4.2).