2. 2.1. Das Strafverfahren ST.2019.1279 richtete sich gegen C._____ – dabei handelt es sich um den Schwiegersohn des Beschuldigten bzw. Ehemann seiner Tochter D._____ (vgl. Bericht der Regionalpolizei Oberes Fricktal vom 2. April 2019, Akten ST.2019.1279; Eingabe von D._____ vom 3. Juli 2020, Akten des Obergerichts SST.2020.146 act. 10) – wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch unerlaubtes Ändern der Ankunftszeit auf einem Parkplatz. Dem Schwiegersohn des Beschuldigten wurde vorgeworfen, er habe die auf der Parkscheibe eingestellte Ankunftszeit von 16:30 Uhr auf 17:30 Uhr geändert, ohne das Fahrzeug wieder in den Verkehr eingeführt zu haben. Der Zeuge B.___