3. 3.1. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 9. Januar 2024 auf eine Stellungnahme, während der Beschuldigte mit Eingabe vom 10. März 2024 den Ausstand des bisherigen Verfahrensleiters sowie die Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands und sinngemäss einen Freispruch beantragte. 3.2. Die Akten des Strafverfahrens ST.2019.1279 der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg, in dem der Zivilangestellte der Regionalpolizei Oberes Fricktal B._____, der auch vorliegend die Kontrolle der Parkfelder durchgeführt hat, als Zeuge befragt wurde, wurden beigezogen.