Seine sozialen Kontakte beschränken sich hier auf zwei bis drei Schweizer Freunde, die er treffe, wenn er frei habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 23). Ein aktuelles Engagement in einem Verein, einer gemeinnützigen Organisation oder Institution in der Schweiz ist nicht ersichtlich. Seine wirtschaftliche und berufliche Integration erweist sich als maximal durchschnittlich: Der Beschuldigte arbeitet seit ca. 5 Jahren als Rangierer und Reinigungskraft. Er arbeitet im Stundenlohn. Gemäss eigenen Angaben solle er aber eine Festanstellung bekommen und sei zum Schichtleiter befördert worden. Er verdient ca. Fr. 3'700.00 im Schnitt (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 23).