3.4. 3.4.1. Der eritreische Beschuldigte ist am ttmm.1992 in Keren (Eritrea) geboren. Er ist im Jahr 2015 illegal in die Schweiz eingereist (VA act. 509; MIKA- Akten). Am 18. Januar 2017 wurde dem Beschuldigten Asyl gewährt und er wurde als Flüchtling anerkannt (MIKA-Akten, S. 20). Ihm wurde die Aufenthaltsbewilligung B erteilt. Er lebt damit seit rund 10 Jahren in der Schweiz.